GEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren: Was sich für Geflüchtete jetzt ändert
Oswin BolanderGEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren: Was sich für Geflüchtete jetzt ändert
Deutschland hat mit dem GEAS eine grundlegende Reform seines Asylsystems eingeleitet. Die neuen Regelungen verändern die Art und Weise, wie Geflüchtete bei ihrer Ankunft registriert, überprüft und unterstützt werden. Die Änderungen stoßen bei Behörden und Rechtsexperten gleichermaßen auf Zustimmung wie auf Kritik.
Künftig wird jeder Geflüchtete, der nach Deutschland einreist, einer bundesweiten polizeilichen Überprüfung unterzogen. Dazu gehören die Erfassung persönlicher Daten, die Abnahme von Fingerabdrücken, Identitätskontrollen sowie eine neu eingeführte Schutzbedarfsprüfung, um unmittelbare Bedürfnisse und besonderen Schutzbedarf zu ermitteln. Solche systematischen Überprüfungen gab es bisher nicht.
Die Reform beschleunigt zudem die Asylverfahren deutlich. Über die Hälfte aller Fälle wird künftig im beschleunigten Verfahren bearbeitet – bedingt durch die sogenannte 20-Prozent-Klausel, die für Antragsteller aus Ländern mit einer Schutzquote unter dieser Schwelle gilt. Abschiebungen können nun unmittelbar nach einem Bescheid des BAMF vollzogen werden.
Weitere Maßnahmen umfassen die Einrichtung von „Sekundärmigrationszentren“ mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit und grundlegender Versorgung, insbesondere für Dublin-Fälle. Allerdings haben Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz bereits erklärt, solche Zentren nicht einrichten zu wollen. Zudem erlaubt die Reform, Leistungen zu kürzen oder Unterkünfte zu verweigern, wenn ein Dublin-Beschluss vorliegt – obwohl der Europäische Gerichtshof diese Praxis für unzulässig erklärt hat.
Gleichzeitig stärkt das GEAS den Schutz besonders schutzbedürftiger Gruppen. Minderjährige haben nun einen gesetzlichen Anspruch auf Schulbildung und Krankenversicherungsschutz.
Aus der Justiz kommen jedoch Bedenken angesichts der stark steigenden Zahl von Eilverfahren, die klären sollen, ob Betroffene während ihres laufenden Asylverfahrens im Land bleiben dürfen. Die Reform bringt tiefgreifende Änderungen in der Asylverfahrenspraxis, bei Abschiebefristen und Unterstützungsstrukturen mit sich. Ihre Wirkung wird davon abhängen, wie die Bundesländer die neuen Vorschriften umsetzen.






