Gericht erlaubt weitere Lagerung von Atommüll in Philippsburg trotz Sicherheitsbedenken
Oswin BolanderVGH bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg - Gericht erlaubt weitere Lagerung von Atommüll in Philippsburg trotz Sicherheitsbedenken
Verwaltungsgerichtshof bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg
VGH bestätigt Zwischenlagerung von hochradioaktivem Abfall in Philippsburg
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gibt grünes Licht für Atommüll-Lagerung in Philippsburg
- Dezember 2025, 12:32 Uhr
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die weitere Lagerung von Atommüll im Zwischenlager Philippsburg genehmigt. Mit dem Urteil darf der Standort trotz rechtlicher Bedenken weiterhin radioaktive Abfälle aufnehmen. Kritiker hatten zuvor auf Sicherheitsrisiken hingewiesen, darunter mögliche Anschläge oder Sabotageakte.
Das Gericht wies Klagen ab, die sich gegen die vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) erteilten Änderungsgenehmigungen richteten. Die Kläger warnten, die Lagerung von Brennelementen könnte zu unzulässigen Freisetzungen von Radioaktivität führen – etwa durch Terrorangriffe, militärische Schlag oder Sabotage. Zudem kritisierten sie veraltete Sicherheitsvorkehrungen: Es fehle an modernen Einbruchserkennungssystemen, schnellen Reaktionsmechanismen und ausreichend geschultem Personal.
Mit dem Urteil bleibt der Betrieb des Zwischenlagers Philippsburg vorerst gesichert. Die Entscheidung unterstreicht die anhaltende Herausforderung, atomaren Abfall zu verwalten, solange keine dauerhafte Lösung in Sicht ist. Sowohl Kritiker als auch Aufsichtsbehörden werden die Sicherheits- und Containment-Maßnahmen der Anlage weiterhin genau prüfen.
