Hamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Beamten-Schutzgesetz
Sandro GuteHamburgs Bürgerschaft entscheidet über umstrittenes Beamten-Schutzgesetz
Hamburger Bürgerschaft stimmt am 17. Juni über „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ ab
Am 17. Juni wird die Hamburger Bürgerschaft über das „Gesetz zum Schutz des öffentlichen Dienstes vor verfassungsfeindlichen Einflüssen“ abstimmen. Der Gesetzentwurf stößt auf breite politische Unterstützung, sieht sich aber auch mit massiver Kritik konfrontiert. Mehrere Gruppen haben bereits im Vorfeld der Entscheidung Proteste und scharfe Kritik angekündigt.
Die regierenden SPD und Grünen sowie die oppositionelle CDU befürworten das geplante Gesetz. Um seine Verabschiedung ohne Abweichler zu sichern, wurde die Abstimmung auf Juni vorgezogen. Die Koalition plant, noch am selben Tag einen Änderungsantrag mit geringfügigen Formulierungsanpassungen einzubringen.
Der Widerstand gegen den Entwurf wächst. Das „Bündnis gegen Berufsverbote“, die Gewerkschaft Verdi und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) werden eine Demonstration anführen. Die Jusos und die Grüne Jugend haben den Gesetzentwurf scharf verurteilt – er sei trotz Fachwarnungen nach wie vor zu lasch. Sie werden zudem eine gemeinsame Pressekonferenz abhalten, um ihre Bedenken zu äußern.
Die Linke will eine namentliche Abstimmung beantragen und bezeichnet das Gesetz als schweren und unverhältnismäßigen Angriff auf Grundrechte. Die Linken-Abgeordnete Deniz Celik sprach von einer „historischen Abstimmung“ und betonte, dass künftige Generationen wissen müssten, wie sich jeder einzelne Politiker entschieden habe. Das Gesetz enthält eine Sunset-Klausel und tritt automatisch am 31. Juli 2031 außer Kraft.
Die Abstimmung über den umstrittenen Entwurf steht am 17. Juni an – mit breiter politischer Rückendeckung, aber auch mit Protesten und Forderungen nach einer namentlichen Abstimmung, die die tiefen Gräben in der Sache offenbaren. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, bleibt es bis 2031 in Kraft, sofern es nicht vorher aufgehoben wird.






