Hubigs Reform soll Feminizide als Mord bestrafen – härtere Strafen geplant
Oswin BolanderHubigs Reform soll Feminizide als Mord bestrafen – härtere Strafen geplant
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig schlägt Reform des Strafgesetzbuchs vor, um geschlechtsspezifische Tötungsdelikte härter zu bestrafen
Justizministerin Stefanie Hubig will das Strafgesetzbuch ändern, um gezielt gegen geschlechterbasierte Tötungen – sogenannte Feminizide – vorzugehen. Der Entwurf sieht vor, den Mordtatbestand zu erweitern, sodass auch Fälle erfasst werden, in denen Opfer ausschließlich wegen ihres Geschlechts zum Ziel werden. Damit sollen rechtliche Grauzonen in der aktuellen Strafverfolgung geschlossen werden.
Bisher ermöglicht das Gesetz, Tötungen aus Besitzansprüchen oder ähnlichen Motiven als Mord zu werten. Dennoch werden einige Fälle weiterhin nur als Totschlag eingestuft, was deutlich mildere Strafen nach sich zieht. Während Totschlag zu festen Haftstrafen mit Aussicht auf vorzeitige Entlassung führt, kann Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet werden.
Die geplante Reform soll sicherstellen, dass eine Tötung allein wegen des Geschlechts des Opfers zwingend als Mord gewertet wird. Hubigs Ziel ist es, die Rechtslage zu präzisieren und klar zu regeln, wann geschlechtsspezifische Beweggründe eine Mordanklage rechtfertigen.
Aktuell haben Staatsanwälte oft Schwierigkeiten, in solchen Fällen eine Verurteilung wegen Mordes durchzusetzen. Die neuen Regeln würden strengere rechtliche Grundlagen für höhere Strafen schaffen.
Wird die Reform verabschiedet, würde das deutsche Recht stärker an internationale Standards im Kampf gegen geschlechterbasierte Gewalt angepasst. Staatsanwälte erhielten damit klarere Instrumente, um in Fällen von geschlechterfeindlicher Motivation Mordanklagen zu erheben. Zudem könnten die Strafen für solche Taten künftig höher ausfallen.






