Karsamstag: Warum dieser Tag in Mitteleuropa kein Feiertag ist
Karsamstag – ein ganz normaler Arbeitstag in weiten Teilen Mitteleuropas
Der Karsamstag, der Tag vor Ostersonntag, ist in großen Teilen Mitteleuropas ein gewöhnlicher Werktag – trotz seiner religiösen Bedeutung als Abschluss der Fastenzeit. Der rechtliche Status des Tages unterscheidet sich jedoch von Land zu Land. In Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel arbeiten, es sei denn, ihr individueller Dienstplan sieht frei vor.
Da sich das Osterdatum jedes Jahr nach dem Mondkalender richtet, verschiebt sich auch der Karsamstag. 2026 fällt er auf den 4. April, Ostersonntag folgt am 5. April. Bekannt ist der Tag unter zwei Namen: Theologisch wird er als Karsamstag bezeichnet, umgangssprachlich ist aber auch die Bezeichnung Ostersamstag geläufig.
In Deutschland gilt der Karsamstag in keinem Bundesland als gesetzlicher Feiertag. Beschäftigte müssen arbeiten, sofern ihr normaler Arbeitsrhythmus den Tag vorsieht. In einigen Regionen wird er jedoch als "stiller Tag" betrachtet, was zu eingeschränkten Öffnungszeiten bestimmter Einrichtungen führen kann. Behörden haben in der Regel geöffnet, lokale Abweichungen sind aber möglich.
Österreich und die Schweiz handhaben den Tag ähnlich. Beide Länder behandeln den Karsamstag als normalen Werktag, ohne automatischen Anspruch auf Freistellung. Unternehmen und öffentliche Institutionen bleiben geöffnet, sofern Arbeitgeber keine abweichenden Regelungen treffen.
Trotz der religiösen Bedeutung des Tages hat er in diesen Ländern keinen Status als gesetzlicher Feiertag. Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsverträge oder betriebliche Richtlinien prüfen, um zu klären, ob sie an diesem Tag arbeiten müssen. Vorerst bleibt der Karsamstag in Deutschland, Österreich und der Schweiz ein fester Bestandteil der Arbeitswoche.






