Keine Rente für Gewaltopfer: Weil sie in der Ehe blieb, verlor sie alles
Gretel BirnbaumWeil sie die Ehe fortsetzte: Keine Invalidenrente für Frau eines Gewalttäters - Keine Rente für Gewaltopfer: Weil sie in der Ehe blieb, verlor sie alles
Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Erwerbsminderungsrente für Frau eines Gewaltverbrechers
Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Erwerbsminderungsrente für Frau eines Gewaltverbrechers
Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Erwerbsminderungsrente für Frau eines Gewaltverbrechers
- Dezember 2025, 15:48 Uhr
Eine Frau aus Baden-Württemberg hat ihren Anspruch auf Opferentschädigung verloren, obwohl sie jahrelang Misshandlungen durch ihren Ehemann erlitten hatte. Der Staat hatte ihr zunächst eine monatliche Rente von 150 Euro zugesprochen, diese jedoch später wieder entzogen – zunächst von den Behörden im November 2021 und später vom Landessozialgericht bestätigt.
Die Frau war wiederholt Opfer häuslicher Gewalt geworden, darunter eine Verletzung im Jahr 2019. Dennoch blieb sie in der Beziehung, eine Entscheidung, die sich später vor Gericht gegen sie auswirkte. Die Richter verwiesen darauf, dass sie 2014 zwar einen Schutzantrag gestellt, diesen jedoch zurückgenommen habe – ein Umstand, der ihrer Ansicht nach auf Möglichkeiten zum Verlassen der Beziehung hindeutete.
Mit dem Urteil bleibt der Frau jede finanzielle Wiedergutmachung für das erlittene Leid verwehrt. Die Behörden haben keine weiteren Details zum Entscheidungsprozess oder zum genauen Zeitpunkt der Einstellung der Zahlungen bekannt gegeben. Der Fall zeigt, wie die rechtlichen Maßstäbe für Opferentschädigungen von den Handlungen der Betroffenen nach den Gewalterfahrungen abhängen können.
