Kultur kann sich auf den Staat verlassen
Kultur kann sich auf den Staat verlassen
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- Dezember 2025
Schlagwörter: Kulturpolitik und Gesetzgebung, Politik, Allgemeine Nachrichten
Baden-Württemberg hat den Etat für Kunst und Kultur 2026 auf 620,6 Millionen Euro festgesetzt – leicht unter den 627,4 Millionen Euro des Vorjahres. Die Mittel kommen über 300 Kultureinrichtungen im Land zugute, wobei der Fokus auf der finanziellen Stabilität liegt, trotz Kürzungen in den Kommunen Stuttgart und Karlsruhe.
Die Landesregierung bestätigte, ihre Förderzusagen für 2026 einzuhalten. Dazu gehört der 50-prozentige Landesanteil für zentrale Einrichtungen wie das Württembergische Staatstheater in Stuttgart, das Badische Staatstheater in Karlsruhe, das Linden-Museum und die Gedenkstätte Hotel Silber. Allein die direkten Landeszuschüsse für die beiden Staatstheater betrugen 2025 in Stuttgart 59,4 Millionen Euro und in Karlsruhe 26,5 Millionen Euro.
Allerdings haben beide Städte ihre eigenen Beiträge gekürzt: Stuttgart reduziert seine Förderung für das Württembergische Staatstheater um über vier Millionen Euro, Karlsruhe plant ähnliche Einschnitte beim Badischen Staatstheater. Trotz dieser kommunalen Sparmaßnahmen wird das Land seinen vereinbarten Anteil weiterhin tragen. Seit 2011 ist der Kulturhaushalt Baden-Württembergs um rund 62 Prozent gewachsen. Kunst- und Kulturministerin Petra Olschowski versicherte, dass die Mitfinanzierung des Landes kurzfristig stabil bleibe. Das Fördermodell sichert die Unterstützung für über 300 Einrichtungen – darunter etwa 50 in Stuttgart und 30 in Karlsruhe – durch gemeinsame Landes- und Kommunalmittel. Keine weiteren Städte in der Region wurden für besonders hohe Kulturförderung 2026 hervorgehoben. Der Fokus des Landes liegt darauf, bestehende Verpflichtungen zu erfüllen, statt neue einzugehen.
Der Kulturhaushalt 2026 hält sich damit in etwa auf dem Niveau des Vorjahres: 620,6 Millionen Euro stehen zur Verfügung. Während Stuttgart und Karlsruhe ihre kommunalen Zuschüsse reduzieren, übernimmt das Land weiterhin seinen Anteil für die großen Kultureinrichtungen. So bleibt die Förderung für Theater, Museen und Gedenkstätten im Rahmen der bestehenden Vereinbarungen gesichert.
