23 January 2026, 06:09

Landtagswahl 2026 in Ludwigsburg: Fristen, Briefwahl und wichtige Termine im Überblick

Ein detailliertes altes Stadtplan von Baden-Württemberg, Deutschland, das Straßen, Gebäude und Sehenswürdigkeiten zeigt, mit einem Gebäude in der rechten unteren Ecke und Text, der Stadtinformationen bereitstellt.

Landtagswahl 2026 in Ludwigsburg: Fristen, Briefwahl und wichtige Termine im Überblick

Landtagswahlen in Baden-Württemberg finden am 8. März 2026 statt

Rund 58.000 Wahlberechtigte in Ludwigsburg erhalten in Kürze ihre Wahlbenachrichtigungen. Das Wahlamt hat die wichtigsten Termine und Abläufe für die Stimmabgabe bekannt gegeben – darunter auch die Möglichkeiten der Briefwahl.

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Die Versendung der Wahlbenachrichtigungen beginnt am 28. Januar. Wahlberechtigte müssen ihre Unterlagen bis spätestens 15. Februar erhalten haben. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhält, kann vom 16. bis 20. Februar das Wählerverzeichnis prüfen und beim Wahlamt Einspruch einlegen.

Das Wahlamt ist vom 26. Januar bis zum 7. März geöffnet, mit verlängerten Öffnungszeiten am 6. und 7. März. Anträge auf Briefwahl können online unter www.unserewebsite/wahlen gestellt oder per Post mit dem beigefügten Rückmeldeformular der Wahlbenachrichtigung eingereicht werden. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab 16 Jahren, die mindestens drei Monate in Baden-Württemberg gelebt haben oder dort ihren Hauptwohnsitz haben.

Für Rückfragen steht das Wahlamt unter wahlen@unserewebsite oder telefonisch unter 07141 910-2409 (Montag bis Freitag von 9:00 bis 11:00 Uhr) zur Verfügung.

Bei der diesjährigen Bundestagswahl treten 21 zugelassene Parteien an, darunter etablierte Kräfte wie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD sowie neuere Bewegungen wie die KlimalisteBW, Volt und die Tierschutzpartei. Weitere Parteien auf dem Stimmzettel sind unter anderem AfD, Die Linke, FREIE WÄHLER und mehrere kleinere Organisationen.

Die Wahl findet am 8. März statt. Wer Briefwahl beantragen oder Probleme mit der Wahlregistrierung klären muss, sollte die Fristen beachten. Das Wahlamt steht während der Öffnungszeiten für Fragen zur Verfügung.