Marokko verklagt deutsche Medien wegen Pegasus-Berichterstattung
Gretel BirnbaumBGH verhandelt Fall von Marokkos Klage gegen deutsche Medien im Pegasus-Skandal - Marokko verklagt deutsche Medien wegen Pegasus-Berichterstattung
Marokko hat Klage gegen zwei deutsche Zeitungen, Zeit Online und die Süddeutsche Zeitung, eingereicht, weil ein Artikel das Land mit dem Pegasus-Überwachungsskandal in Verbindung brachte. Die Klage wirft den Medien vor, den nationalen Ruf Marokkos beschädigt zu haben. Eine endgültige Entscheidung wird nun vom Bundesgerichtshof (BGH), Deutschlands höchstem Zivilgericht, erwartet.
Der Streit entstand nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2021, an der 17 Medienorganisationen beteiligt waren und die weltweite Überwachung mithilfe der Pegasus-Software aufdeckte. Marokko bestreitet seit jeher, die Spionagesoftware jemals erworben oder eingesetzt zu haben. Die Regierung des Landes argumentiert zudem, dass die Berichterstattung der deutschen Medien rechtliche Grenzen überschritten habe.
Zuvor hatten untere Instanzen in Hamburg die Klagen Marokkos gegen die Zeitungen abgewiesen. Nun muss der BGH in Karlsruhe entscheiden, ob die Artikel gegen marokkanische Interessen verstoßen haben. Aus den verfügbaren Quellen geht nicht hervor, dass eine marokkanische Nachrichtendienstbehörde Teil des laufenden gerichtlichen Prüfverfahrens ist.
Das Urteil des BGH wird klären, ob die Veröffentlichungen rechtmäßig waren. Scheitert die Klage, bleibt die Abweisung durch die Vorinstanzen bestehen. Der Fall verdeutlicht die Spannungen zwischen Pressefreiheit und dem Anspruch auf Schutz vor Rufschädigung in grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten.
