Metzingen streitet über Abschaffung des Teilortswahlsystems vor Kommunalwahlen
Oswin BolanderMetzingen streitet über Abschaffung des Teilortswahlsystems vor Kommunalwahlen
Die Freie Wählervereinigung Metzingen – Neuhausen – Glems setzt sich für die Abschaffung des unechten Teilortswahlsystems in Metzingen ein. Ihrer Ansicht nach erschwert das aktuelle Verfahren die Wahlen und spiegle nicht mehr wider, wie die Ortsteile im Laufe der Zeit zusammengewachsen sind. Die Gruppe hat nun offiziell eine Änderung beim Stadtrat beantragt.
Während einer Ratssitzung am 28. November 2024 schlug Oberbürgermeister Patrick Süßkind vor, die unechte Teilortswahl abzuschaffen. Bei diesem System richtet sich die Sitzverteilung im Gemeinderat derzeit nicht nach den insgesamt erreichten Stimmen, sondern nach den Grenzen der Ortsteile. Die Freie Wählervereinigung unterstützt diesen Schritt und argumentiert, dass das Verfahren zu einer überdurchschnittlich hohen Zahl ungültiger Stimmzettel führe und die Stimmenauszählung unnötig verkompliziere.
Fraktionsvorsitzender Stefan Köhler betonte, dass Metzingen, Neuhausen und Glems längst zu einer Gemeinschaft zusammengewachsen seien. Seiner Meinung nach sollten die Bürger:innen die Möglichkeit haben, die fähigsten Kandidat:innen zu wählen – unabhängig von Ortsteilgrenzen. Der Verein hat seinen Antrag bereits beim Stadtrat eingereicht und fordert die Verwaltung auf, bis zum Frühjahr 2026 einen Beschlussentwurf auszuarbeiten.
Köhler forderte die Stadt zudem auf, das Thema noch vor den nächsten Kommunalwahlen auf die Tagesordnung zu setzen. Die Gruppe besteht darauf, dass die Sitze künftig ausschließlich nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen vergeben werden – ohne ortsteilbezogene Quoten.
Der Vorschlag liegt nun bei der Stadtverwaltung, die bis zum Frühjahr 2026 eine Vorlage für die Beratung erarbeiten muss. Wird der Antrag angenommen, würde dies die Wahl vereinfachen und die ortsteilbezogene Vertretung im Metzingener Gemeinderat abschaffen. Die Entscheidung wird maßgeblich beeinflussen, wie künftige Kommunalwahlen in den zusammengewachsenen Ortsteilen durchgeführt werden.
