30 June 2026, 08:09

Nach jahrelangen Debatten: Bundesverbot für Muslim Interaktiv im November 2025

Altes AfD-Video über die CDU und 'Muslim Interaktiv' geht erneut viral

Nach jahrelangen Debatten: Bundesverbot für Muslim Interaktiv im November 2025

Umstrittene Debatten um die Organisation Muslim Interaktiv prägten die Jahre 2024 und 2025. Mehrere Parteien brachten auf Landes- und Bundesebene Verbotsanträge ein, die zunächst scheiterten. Erst im November 2025 wurde die Gruppe schließlich durch die Bundesbehörden verboten.

Im April 2024 reichte die Hamburger CDU einen Antrag ein, Muslim Interaktiv auf Landesebene zu ächten. SPD und Grüne lehnten dies ab. Bis Juni 2024 hatte der Hamburger Verfassungsschutz die Organisation als „gesichert extremistisch“ eingestuft.

Noch im selben Monat legte die CDU einen Bundesantrag gegen den politischen Islam vor. Darin enthalten waren Forderungen nach Verboten von Vereinen wie Muslim Interaktiv, Verschärfungen im Strafrecht sowie der Entzug der Staatsbürgerschaft bei Doppelstaatlern, die sich für eine islamistische Theokratie einsetzen. Die Ampelkoalition blockierte den Vorstoß.

Auch die AfD trieb das Thema voran: Im Mai 2024 brachte ihre Bundestagsfraktion einen Antrag zum Verbot von Muslim Interaktiv ein. Am 13. Juni 2024 lehnte der Bundestag diesen ab – mit Unterstützung der CDU. Ein von dem Politiker Baumann an diesem Tag auf Facebook veröffentlichtes Video, das den AfD-Antrag bewirbt, sorgte online für Aufmerksamkeit.

Der BSW-Politiker Ali Al-Dailami kritisierte den AfD-Ansatz scharf. Er warf der Partei vor, mit dem Antrag Muslime pauschal zu diffamieren, da er nicht zwischen Islam und Islamismus unterscheide. Der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries bezeichnete die AfD-Initiative als überflüssig und verwies darauf, dass seine Partei den politischen Islamismus bereits wirksam bekämpfe.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Letztlich verfügte das Bundesinnenministerium im November 2025 das Verbot von Muslim Interaktiv. Als Begründung nannte die Behörde die Ablehnung der verfassungsmäßigen Ordnung sowie die Propagierung des Islam als einziges gesellschaftliches Modell. Der Schritt erfolgte nach monatelangen politischen Auseinandersetzungen und mehreren gescheiterten Anläufen. Die Organisation galt als unvereinbar mit den Werten des Grundgesetzes – eine Einschätzung, die sich nach ihrer Einstufung als extremistisch und anhaltender Kritik aus dem gesamten politischen Spektrum durchsetzte.

Quelle