Neue Pflicht für Unternehmen: Ab 19. Juni kommt der Kündigungsbutton
Oswin BolanderNeue Pflicht für Unternehmen: Ab 19. Juni kommt der Kündigungsbutton
Ab dem 19. Juni ändert sich in Deutschland die Art und Weise, wie Verbraucher Online-Verträge kündigen. Unternehmen müssen dann auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Kündigungsbutton“ anzeigen. Dies gilt für alle digitalen Verträge nach deutschem Recht.
Die neue Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die jedoch noch nicht in allen Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Deutschland hat die Regelung bereits in nationales Recht übernommen. Unternehmen sind verpflichtet, den Button leicht zugänglich und klar beschriftet – etwa mit „Vertrag kündigen“ – darzubieten.
Der Kündigungsprozess darf dabei nicht komplizierter sein als der Abschluss des ursprünglichen Vertrags. Sobald ein Verbraucher den Button nutzt, muss er umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail, erhalten. Der neue Button ändert nichts an der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist, die nach Vertragsabschluss oder Warenerhalt gilt.
Fehlt der Kündigungsbutton, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern. Damit die Regelung auch in anderen EU-Ländern greift, muss jedes Land sie zunächst in eigenes Recht umsetzen.
Die Änderung tritt am 19. Juni für alle Online-Verträge unter deutscher Gerichtsbarkeit in Kraft. Unternehmen müssen die Vorgaben einhalten, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist für Verbraucher zu vermeiden. Ziel der Neuregelung ist es, Kündigungen zu vereinfachen, ohne die bestehenden rechtlichen Schutzmechanismen zu beeinträchtigen.






