05 May 2026, 12:14

Neue Steuerregelung: 75 Prozent Abschreibung für elektrische Dienstwagen ab Juli 2025

Plakat wirbt mit einem Steuerguthaben von bis zu $7.500 für den Kauf eines neuen oder gebrauchten Elektrofahrzeugs im Jahr 2023.

Neue Steuerregelung: 75 Prozent Abschreibung für elektrische Dienstwagen ab Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 führt Deutschland eine neue Steuerregelung ein, die Unternehmen höhere Abschreibungen auf elektrische Dienstwagen ermöglicht. Firmen können dann im ersten Jahr allein 75 Prozent der Anschaffungskosten absetzen. Mit der Maßnahme soll der Umstieg auf Elektrofahrzeuge in Unternehmensflotten gefördert werden.

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Die Sonderabschreibung ist in § 7 Absatz 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt und gilt für neue und gebrauchte elektrische Dienstwagen, die ab dem 1. Juli 2025 erworben werden. In den folgenden fünf Jahren sinken die Abschreibungssätze auf 10 Prozent, 5 Prozent, 5 Prozent, 3 Prozent und schließlich 2 Prozent.

Vor allem Unternehmen, die ihre Fahrzeuge direkt kaufen, profitieren von der Regelung. Doch auch bei geleasten Elektroautos kann die Sonderabschreibung greifen – vorausgesetzt, es handelt sich um einen Vollamortisations-Leasingvertrag. Bei solchen Verträgen decken die Raten die vollständigen Fahrzeugkosten inklusive Finanzierung ab. Da das Fahrzeug wirtschaftlich dem Leasingnehmer zugerechnet wird, muss es in dessen Bilanz ausgewiesen werden.

Am Ende der Leasinglaufzeit kann der Leasingnehmer entscheiden, ob er das Fahrzeug übernimmt, weiter nutzt oder verkauft. Klassische Leasingverträge, bei denen der Leasinggeber Eigentümer bleibt, qualifizieren sich nicht für die Sonderabschreibung.

Die neue Steuervergünstigung bietet Unternehmen, die in elektrische Flotten investieren, erhebliche Einsparungen. Firmen, die Fahrzeuge kaufen oder im Rahmen eines Vollamortisations-Leasings erwerben, können von der beschleunigten Abschreibung profitieren. Die Regelung tritt für alle qualifizierten Anschaffungen ab dem 1. Juli 2025 in Kraft.

Quelle