Neues Versicherungsjahr für Mofas, S-Pedelecs und E-Scooter: Was Besitzer jetzt beachten müssen
Gretel BirnbaumNeues Versicherungsjahr für Mofas, S-Pedelecs und E-Scooter: Was Besitzer jetzt beachten müssen
Am 1. März hat das neue Versicherungsjahr für Mofas, S-Pedelecs und E-Scooter begonnen. Besitzer dieser Fahrzeuge müssen sicherstellen, dass ihr Versicherungsschutz auf dem aktuellen Stand ist, um gesetzeskonform zu sein. Ohne gültige Versicherung riskieren Fahrer empfindliche Strafen und finanzielle Konsequenzen.
Nach dem Pflichtversicherungsgesetz ist die Versicherung von Kraftfahrzeugen gesetzlich vorgeschrieben. Dadurch wird sichergestellt, dass Unfallopfer angemessen entschädigt werden. Das Gesetz gilt für eine Vielzahl von Fahrzeugen, darunter Mofas, Roller, Motorräder bis 50 ccm, Quads, Trikes sowie bestimmte ostdeutsche Mofas. Ebenfalls erfasst werden leichte vierrädrige Fahrzeuge unter 350 Kilogramm, Segways, Pedelecs über 250 Watt, motorisierte Seniorenmobile und E-Scooter mit Typgenehmigung.
Fahrzeuge, die Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen, müssen nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen werden. Dennoch benötigen sie eine Typgenehmigung und eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Ein gültiges grünes Versicherungskennzeichen bestätigt den aktuellen Versicherungsschutz. Die Polizei kann dessen Gültigkeit leicht an der Farbe des Kennzeichens erkennen, die jährlich wechselt.
Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften hat schwerwiegende Folgen. Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz gelten als Straftaten und können mit Freiheitsstrafen geahndet werden. Unversicherte Fahrer haften zudem persönlich für Schäden und riskieren ihr Privatvermögen.
Fahrzeughalter müssen prüfen, ob ihre Versicherungskennzeichen aktuell sind, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Das aktualisierte grüne Kennzeichen ist der einzige Nachweis für einen gültigen Versicherungsschutz. Bei Fragen steht Bernd Kurz unter der Rufnummer +49 731 188-1111 zur Verfügung.






