Ravensburg kämpft mit Jugendschutzverstößen und schwerwiegenden Verkehrsunfällen
Oswin BolanderRavensburg kämpft mit Jugendschutzverstößen und schwerwiegenden Verkehrsunfällen
Eine Reihe von Vorfällen in Ravensburg hat Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit und der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes aufkommen lassen. Die Behörden haben in den letzten Tagen weit verbreitete Verstöße aufgedeckt, Strafverfahren eingeleitet und sich mit mehreren Verkehrsunfällen befasst.
In einem Fall fuhr ein betrunkener Autofahrer einen Fußgänger an, in einem anderen brach ein Wiederholungstäter zum dritten Mal in ein Getränkegeschäft ein. Unterdessen zeigten verdeckte Testkäufe, dass die meisten örtlichen Betriebe den Verkauf altersbeschränkter Waren an Minderjährige nicht verhinderten.
Ein 26-jähriger Mann drang in ein Getränkegeschäft ein, stahl Schnaps und Tabakwaren und wurde später bewusstlos in seiner Wohnung aufgefunden. Es handelte sich bereits um seinen dritten Diebstahl am selben Ort.
Im Straßenverkehr stieß ein 23-jähriger Fahrer ohne Führerschein mit einem Peugeot im Rückwärtsgang auf einem Parkplatz gegen ein anderes Fahrzeug und verursachte dabei einen Schaden von etwa 4.000 Euro. Bei einem weiteren Vorfall erlitt ein 61-jähriger Fußgänger leichte Verletzungen, nachdem er von einem rückwärtsfahrenden Ford angefahren worden war. In diesem Fall entstand kein Sachschaden.
Erheblich schwerwiegender war ein Unfall, bei dem ein Fahrer auf der Ulmer Straße eine rote Ampel missachtete und mit einem anderen Auto kollidierte. Dabei entstanden Sachschäden in Höhe von 25.000 Euro, und beide Beteiligten zogen sich leichte Verletzungen zu. Bei einem weiteren Unfall fuhr ein betrunkener Autofahrer in einem Parkhaus einen Fußgänger an, der leicht verletzt wurde. Gegen den Fahrer wurden Strafverfahren eingeleitet.
Zudem führten die Behörden in Ravensburg verdeckte Testkäufe durch. Das Ergebnis: 15 von 17 Geschäften und Gaststätten verkauften Alkohol, Zigaretten oder E-Zigaretten an Minderjährige. In zwei Betrieben ließen Mitarbeiter die jugendlichen Testkäufer sogar in Raucherbereiche und zu Glücksspielautomaten.
Ein Ladenbesitzer muss sich nun wegen des Verkaufs nicht zugelassener E-Zigaretten an Minderjährige verantworten; die beanstandeten Produkte wurden beschlagnahmt. Gegen einen weiteren Betrieb wurde wegen des Verdachts auf illegales Glücksspiel ermittelt. Mit erheblichen Bußgeldern ist für Händler und Angestellte zu rechnen, die gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen haben.
Die Vorfälle verdeutlichen die anhaltenden Probleme mit der Verkehrssicherheit, dem Verkauf an Minderjährige und Wiederholungstaten in Ravensburg. Die Behörden haben illegale Waren beschlagnahmt, Ermittlungen eingeleitet und werden gegen die Verantwortlichen Bußgelder verhängen. Die Ergebnisse der Strafverfahren und weiteren Maßnahmen stehen noch aus.
