Reform des Familienrechts: Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt geplant
Selma SchmiedtReform des Familienrechts: Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt geplant
Justizministerium schlägt Reform des Familienrechts vor – besserer Schutz für Opfer häuslicher Gewalt
Das Bundesjustizministerium hat eine Reform des Familienrechts vorgeschlagen, die Opfer häuslicher Gewalt besser schützen soll. Nach den Entwurfplänen sollen Familiengerichte klarere Befugnisse erhalten, um gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern einzuschränken oder ganz zu verbieten – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete.
Die Initiative ist Teil umfassender Bestrebungen, die Schutzmaßnahmen in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zu stärken, bei denen häusliche Gewalt eine Rolle spielt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt sich dafür ein, dass Richter die Möglichkeit erhalten, gewalttätigen Eltern den Kontakt zu ihren Kindern vorübergehend oder dauerhaft zu untersagen. Dies soll in Fällen gelten, in denen Gewalt gegen den Partner die körperliche Sicherheit des Opfers bedroht und ein Kontaktverbot notwendig ist, um weitere Schäden zu verhindern.
Automatische Umgangsverbote sind nicht vorgesehen, da ein vollständiger Ausschluss eines Elternteils als letztes Mittel gilt. Stattdessen sollen die Gerichte jeden Fall individuell prüfen und dabei Schwere, Häufigkeit und Wiederholungsrisiko der Gewalt abwägen. Je nach Lage könnten auch weniger weitreichende Maßnahmen wie begleitete Umgangskontakte angeordnet werden.
Der Entwurf anerkennt, dass Kinder tiefgreifend leiden, wenn sie häuslicher Gewalt ausgesetzt sind – selbst wenn sie nicht unmittelbar betroffen sind. Durch klarere Richtlinien für Richter soll die Reform einen besseren Opferschutz gewährleisten, ohne die Fairness in Sorgerechtsentscheidungen außer Acht zu lassen.
Wird das Gesetz verabschiedet, erhalten Familiengerichte schärfere Instrumente, um häusliche Gewalt in Sorgerechtsstreitigkeiten zu berücksichtigen. Richter würden jeden Fall einzeln bewerten und dabei das Kindeswohl mit den Elternrechten abwägen. Die Reformen spiegeln eine wachsende Konzentration darauf wider, weitere Schäden in von Gewalt betroffenen Familien zu verhindern.






