21 April 2026, 02:10

Schwarzfahren belastet Justiz: Warum Experte Frister radikale Reformen fordert

Ein Schild an einer Zugtür, das Passagiere auffordert, im Öffentlichen Verkehr eine Gesichtsbedeckung zu tragen, mit rechtlichen Folgen für die Nichterfüllung, eingeräumt von einem Glasfenster auf der rechten Seite.

Schwarzfahren belastet Justiz: Warum Experte Frister radikale Reformen fordert

Schwarzfahren bleibt ein großes Problem im deutschen Justizsystem – jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe steht im Zusammenhang mit diesem Delikt. Der Rechtswissenschaftler Helmut Frister übt scharfe Kritik an der aktuellen Vorgehensweise und argumentiert, dass strafrechtliche Konsequenzen das Problem oft nicht wirksam lösen. Seine Äußerungen fallen in eine Zeit, in der die Diskussionen über eine Reform oder Lockerung des Gesetzes zunehmen.

Frister betonte, dass ein erheblicher Teil der Schwarzfahrfälle Bagatellverstöße umfasst – etwa das Fahren ohne gültigen Fahrschein, ohne dabei Sperren zu überwinden. Solche Handlungen hält er nicht für schwerwiegend verwerflich und plädiert dafür, sie nicht pauschal strafrechtlich zu verfolgen. Allerdings räumte er ein, dass Schwarzfahren im Fernverkehr – das 2024 jeden achten gemeldeten Fall ausmachte – durchaus strengere Sanktionen rechtfertigen könne.

Der Juraprofessor wies darauf hin, dass das aktuelle System Gerichte und Gefängnisse unnötig belastet. Strafrecht solle seiner Meinung nach erst dann greifen, wenn andere Maßnahmen versagen – ein Prinzip, das die bestehende Gesetzgebung missachte. Trotz seiner Bedenken lehnt Frister eine vollständige Abschaffung des § 265a StGB ab und widerspricht Forderungen, Schwarzfahren lediglich als Ordnungswidrigkeit einzustufen.

Zudem thematisierte er die finanziellen Kosten für den Staat, da Strafverfahren kaum resozialisierende Wirkung entfalten. Als Lösung schlägt er vor, das Gesetz so zu ändern, dass nur noch klar strafwürdige Fälle verfolgt werden – was die Gesamtbelastung des Justizsystems verringern würde.

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Die Debatte über die Schwarzfahrgesetze hält an, wobei Frister für gezielte Reformen statt einer kompletten Abschaffung plädiert. Seine Position spiegelt die Sorgen um Effizienz und Verhältnismäßigkeit wider, mit der solche Fälle behandelt werden. Jede Gesetzesänderung müsste dabei Abwägungen zwischen Durchsetzung und den praktischen Realitäten der Justiz treffen.

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