14 January 2026, 19:30

Schwarzfahrer mit Drogen und Welpen: Festnahme am Karlsruher Hauptbahnhof

Eine große Gruppe von Menschen marschiert auf einer Straße, hält Fahnen und Schilder, mit einem geparkten Auto und einem Baum auf der linken Seite und Gebäuden mit Fenstern und Namensschildern im Hintergrund, was auf eine algerische Demonstration hindeutet.

Schwarzfahrer mit Drogen und Welpen: Festnahme am Karlsruher Hauptbahnhof

Zwei Männer im Alter von 16 und 26 Jahren wurden am Karlsruher Hauptbahnhof festgenommen, nachdem sie auf einer Zugfahrt von Basel aus durch eine Reihe von Straftaten auffielen. Bundespolizisten nahmen sie auf Gleis 3/4 in Gewahrsam, nachdem es Meldungen über Schwarzfahren und ruppiges Verhalten gegeben hatte.

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Den beiden drohen nun mehrere Anklagepunkte, darunter illegaler Aufenthalt, Drogenbesitz und Sachbeschädigung an Zugeigentum.

Der Vorfall begann, als die beiden Verdächtigen in Basel ohne gültige Fahrkarten in einen Zug stiegen. Während der Fahrt sollen sie eine Notfalltür gewaltsam geöffnet haben, indem sie den Glasmechanismus des Öffnungssystems zerstörten.

Nach der Ankunft in Karlsruhe wurden die Männer von der Bundespolizei wegen des Schwarzfahrens kontrolliert. Der 16-Jährige soll sich den Beamten widersetzt, Anweisungen ignoriert und versucht haben zu fliehen, bevor er überwältigt werden konnte. Ihm wird zudem vorgeworfen, Polizeikräfte verbal zu beleidigen. Bei der Durchsuchung entdeckten die Behörden illegale Betäubungsmittel in ihrem Besitz, die beschlagnahmt wurden. Beim 26-Jährigen fand sich außerdem ein nicht angemeldeter Welpe, der später eingezogen und einem Tierschutzverein übergeben wurde. Auch ihm droht eine Anklage wegen Verstößen gegen die Einfuhrbestimmungen für als gefährlich eingestufte Hunde. Die Ermittlungen ergaben, dass beide Verdächtige ohne Genehmigung in Deutschland lebten. Die Vorwürfe umfassen nun auch den Missbrauch von Notrufsystemen, den illegalen Cannabis-Import sowie unerlaubte Einreise.

Die beiden befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft, während das Verfahren läuft. Die Weigerung des 16-Jährigen, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, und der nicht angemeldete Hund des 26-Jährigen erschweren ihre Lage zusätzlich. Bei einer Verurteilung müssen sie mit Strafen für alle sieben vorgeworfenen Verstöße rechnen.