Sozialarbeiter:innen zahlen hohe Strafen für ihr Schweigen vor Gericht
Selma SchmiedtSozialarbeiter:innen zahlen hohe Strafen für ihr Schweigen vor Gericht
Sozialarbeiter:innen eines deutschen Fanprojekts wurden wegen ihrer Weigerung, vor Gericht gegen ihre Klient:innen auszusagen, mit Geldstrafen belegt. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die anhaltenden rechtlichen Herausforderungen für Sozialarbeit, die auf Vertrauen angewiesen ist, um gefährdete Menschen zu unterstützen. Trotz eines Berufungsverfahrens blieben die Strafen bestehen – und mit ihnen die Sorgen um die Zukunft vertraulicher Sozialarbeit.
Ausgelöst wurde der Streit durch ein großes Feuerwerksspektakel in Karlsruhe im November 2022, bei dem elf Menschen verletzt wurden. Als die Behörden ermittelten, verweigerten Sozialarbeiter:innen des örtlichen Fanprojekts die Aussage gegen ihre Klient:innen. Sie argumentierten, dass ein Bruch der Vertraulichkeit das Vertrauensverhältnis zerstören und ihre Fähigkeit beeinträchtigen würde, Menschen in Not zu helfen.
Ursprünglich wurden die Mitarbeiter:innen wegen Justizbehinderung angeklagt und riskierten sogar Beugehaft. Nach der Berufung wurden die Strafen auf Geldbußen zwischen 1.500 und 3.150 Euro reduziert. Doch das Urteil brachte kaum Entlastung: Die Angst vor persönlicher Haftung und dem Verlust des Vertrauens in Fanprojekte bleibt.
Der Fall steht nicht allein. Ähnliche juristische Auseinandersetzungen gibt es bundesweit, etwa in Dortmund, Leipzig und Münster. Interessenverbände wie das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit kämpfen für rechtlichen Schutz, während die Koordinationsstelle Fanprojekte (KOS) klarere Rechte fordert. Eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag 2023 wurde von der Regierung abgelehnt – die Debatte verlagert sich damit in den politischen Raum. Eine Fachveranstaltung in Sachsen, geplant für August 2025, soll das Thema weiter aufarbeiten.
Fanprojekte in Deutschland gelten seit Langem als wirksames Mittel gegen Rechtsextremismus und Rassismus im Fußball. Ihr Erfolg basiert auf aufsuchender Sozialarbeit, die Menschen ganzheitlich unterstützt – nicht nur bei Jobsuche oder Suchtproblemen, sondern durch den Aufbau langfristigen Vertrauens. Ohne das Recht, die Aussage zu verweigern, könnten sich Klient:innen scheuen, Hilfe zu suchen – und damit die Wirksamkeit der Projekte untergraben.
Das Gericht verwies in seiner Begründung darauf, dass die Frage des Aussageverweigerungsrechts nun eine politische Angelegenheit sei. Bis auf Weiteres müssen Sozialarbeiter:innen mit Strafen und rechtlicher Unsicherheit leben. Die Entscheidung könnte prägend dafür sein, wie Fanprojekte künftig arbeiten – und ob gefährdete Menschen sich noch an sie wenden.
