Stuttgarts 3:3 gegen Heidenheim entfacht Streit um Schiedsrichterfehler und Champions-League-Träume
Oswin BolanderStuttgarts 3:3 gegen Heidenheim entfacht Streit um Schiedsrichterfehler und Champions-League-Träume
VfB Stuttgarts 3:3 gegen den 1. FC Heidenheim am 20. Februar 2026 entfacht hitzige Diskussionen über Schiedsrichterentscheidungen
Trainer Sebastian Hoeneß bezeichnete die Partie nach mehreren umstrittenen Entscheidungen – darunter ein aberkanntes Tor und ein fragwürdiger Elfmeter gegen seine Mannschaft – als "höchst umkämpft und streitbar". Obwohl das Remis die Aussichten Stuttgarts auf die Champions League unverändert lässt, bleibt die Verärgerung über die Spielführung bestehen.
Die Stuttgarter begannen druckvoll und gingen früh in Führung, doch Heidenheim kämpfte sich zurück und ging zweimal in Front. Der erste große Streitpunkt ereignete sich in der 34. Minute, als Schiedsrichter Sascha Stegemann nach VAR-Prüfung einen Elfmeter für Heidenheim gab – eine Entscheidung, die Hoeneß später als falsch zurückwies.
Die Kontroversen spitzten sich in der 73. Minute zu, als Ermedin Demirovićs Treffer für Stuttgart wegen Abseits aberkannt wurde. Die Bilder zeigten eine knappe Entscheidung, doch Hoeneß bestand darauf, dass das Tor hätte zählen müssen. Zudem monierte er, dass ein Foul an Ramon Hendriks beim zweiten Heidenheimer Tor übersehen worden sei – weitere Munition für die Stuttgarter Kritik.
Trotz der Rückschläge rettete Einwechselspieler Deniz Undav mit einem späten Ausgleich noch einen Punkt (3:3). Hoeneß verhielt sich bedeckt über sein Gespräch mit Stegemann nach dem Spiel, sodass die Sichtweise des Unparteiischen weiter offenbleibt.
Das Unentschieden hält Stuttgarts Champions-League-Träume am Leben, doch die Partie wird vor allem wegen der Schiedsrichter-Diskussionen in Erinnerung bleiben. Da sich an der Tabellensituation zunächst nichts ändert, rückt nun in den Fokus, ob solche Entscheidungen künftige Spiele beeinflussen könnten. Beide Teams nehmen einen Punkt mit – doch die Verärgerung in Stuttgart bleibt.
