15 March 2026, 20:19

US-Gerichtsurteil zu Daimler: Warum Kalifornien nicht für Argentiniens Vergangenheit zuständig ist

Ein Mann im Anzug und Krawatte spricht vor einem unscharfen Hintergrund in ein Mikrofon, wahrscheinlich in Reaktion auf die Entscheidung des Obersten Gerichts, den Einsatz des russischen Außenministers Sergej Lawrow zu verbieten.

US-Gerichtsurteil zu Daimler: Warum Kalifornien nicht für Argentiniens Vergangenheit zuständig ist

2014 erließ der Oberste Gerichtshof der USA ein richtungsweisendes Urteil im Fall Daimler AG gegen Bauman – einem Verfahren, das die Frage klärte, unter welchen Umständen ein ausländisches Unternehmen in den USA verklagt werden kann. Im Mittelpunkt stand, ob der deutsche Automobilhersteller Daimler AG sich in Kalifornien wegen mutmaßlicher Menschenrechtsverletzungen in Argentinien verantworten muss – Vorwürfe, die in keinerlei Zusammenhang mit dem Bundesstaat standen.

Ausgelöst wurde der Rechtsstreit, als argentinische Bürger in Kalifornien Klage gegen Daimler AG einreichten. Sie warfen dem Konzern vor, in die Menschenrechtsverbrechen während der argentinischen Militärdiktatur in den 1970er- und 1980er-Jahren verwickelt gewesen zu sein. Die zentrale juristische Frage lautete, ob Daimlers Verbindungen zu Kalifornien ausreichten, um eine allgemeine Gerichtsbarkeit zu begründen – also ob der Bundesstaat für jede Klage gegen das Unternehmen zuständig sein könnte, selbst wenn diese keinen Bezug zu Kalifornien aufwies.

Am 14. Januar 2014 entschied der Supreme Court einstimmig, dass Daimler in Kalifornien nicht "zu Hause" sei. Nach dem Urteil müssen die Beziehungen eines Unternehmens zu einem Bundesstaat so "kontinuierlich und systematisch" sein, dass es dort quasi seinen Hauptsitz hat. Für die meisten Firmen beschränkt sich dies auf den Ort der Gründung oder den Hauptgeschäftssitz. Das Gericht stellte klar, dass selbst erhebliche Umsätze in einem Staat diesen Maßstab nicht erfüllen.

Die Entscheidung betonte die globale Ausrichtung moderner Konzerne: Allein die Geschäftstätigkeit in einem Bundesstaat – selbst in großem Umfang – öffnet ein Unternehmen nicht für Klagen wegen Handlungen, die im Ausland stattfanden und keinen Bezug zum Gerichtsstand haben. Das Urteil erschwerte es damit, ausländische Unternehmen in den USA für Vorgänge zu belangen, die vollständig außerhalb des Landes stattfanden und keine Verbindung zum Forumstaat aufwiesen.

Der Daimler-Fall verschärfte die Voraussetzungen für die allgemeine Gerichtsbarkeit über multinational tätige Konzerne. Er bestätigte, dass die Präsenz eines Unternehmens in einem Bundesstaat außergewöhnlich sein muss – vergleichbar mit einem Hauptsitz –, um Klagen wegen ausländischer Sachverhalte ohne Bezug zum Gerichtsstand zuzulassen. Das Urteil beendete effektiv die Klage der Geschädigten in Kalifornien und unterstrich die Grenzen, innerhalb derer Unternehmen juristisch zur Rechenschaft gezogen werden können.

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