Vatikan lehnt Laienpredigten ab – Deutsche Bischöfe scheitern mit Reformvorschlag
Oswin BolanderVatikan lehnt Laienpredigten ab – Deutsche Bischöfe scheitern mit Reformvorschlag
Der Vatikan hat einen Antrag der Deutschen Bischofskonferenz abgelehnt, Laien in Ausnahmefällen die Predigt während der Messe zu gestatten. Kardinal Arthur Roche, Präfekt des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, übermittelte die Entscheidung in einem Schreiben vom 17. Juni. Die Regelung bestätigt, dass nur Priester oder Diakone die Homilie bei eucharistischen Feiern halten dürfen.
Die deutschen Bischöfe hatten um Erlaubnis gebeten, qualifizierten Laien die Predigt an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen, und dabei auf pastorale Notwendigkeiten verwiesen. Ihr Vorschlag entstand im Rahmen des „Synodalen Wegs“, eines Reformprozesses, der sich mit modernen Herausforderungen in der Kirche auseinandersetzt.
Kardinal Roche verwies in seiner Antwort auf das Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici) und die Instruktion Redemptionis Sacramentum von 2004. Darin wird die Homilie nicht als bloße Disziplinarvorschrift, sondern als theologische und liturgische Handlung dargestellt, die mit dem priesterlichen oder diakonischen Amt verbunden ist. Das Dikasterium betonte, die Homilie sei Teil der Wortgottesfeier und Ausdruck des munus docendi, der Lehrverpflichtung.
Die Deutsche Bischofskonferenz nahm die Absage zur Kenntnis und bestätigte, dass nicht geweihte Personen von der Predigt im Rahmen der Eucharistiefeier ausgeschlossen bleiben. Irme Stetter-Karp, Vorsitzende des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), erklärte, ihre Organisation sei nicht an dem ursprünglichen Antrag beteiligt gewesen, werde sich aber weiterhin für Veränderungen einsetzen. Der Katholische Deutsche Frauenbund (KDF) kritisierte die Entscheidung als weiteren Beleg für die Ausgrenzung von Frauen aus zentralen kirchlichen Ämtern.
Papst Franziskus hatte zuvor vor ideologischen Einflüssen im Synodalen Weg gewarnt und angedeutet, dass solche Kräfte die Führung des Heiligen Geistes in kirchlichen Angelegenheiten überlagern könnten.
Die Entscheidung des Vatikans bestätigt das geltende Kirchenrecht, das die Homilie geweihten Amtsträgern vorbehält. Laien dürfen zwar in anderen liturgischen Zusammenhängen die Schriftlesung übernehmen, nicht jedoch im Rahmen der Homilie selbst. Damit ist der Vorschlag der deutschen Bischöfe vorerst vom Tisch.
