15 March 2026, 04:11

Zoll beschlagnahmt Lkw-Auflieger wegen 29 Euro Mautschuld auf der A6

Ein großer Lastwagen mit einem Anhänger fährt auf einer Straße neben einer Brücke, mit Gras und Geländern auf beiden Seiten, unter einem klaren blauen Himmel mit Masten im Hintergrund.

Zoll beschlagnahmt Lkw-Auflieger wegen 29 Euro Mautschuld auf der A6

Zollbeamte in Karlsruhe beschlagnahmten auf der Autobahn A6 einen Lkw-Auflieger, nachdem sie eine unbeglichene Mautschuld von knapp 29 Euro entdeckt hatten.

Die Forderung war seit Juni 2025 überfällig und führte zu einer Vollstreckungsmaßnahme. Da der Fahrer die Summe nicht sofort begleichen konnte, konfiszierten die Behörden den Auflieger des Sattelzugs. Die Zollverwaltung handelt in solchen Fällen im Auftrag des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) und ist berechtigt, Fahrzeuge zu beschlagnahmen, wenn Mautgebühren nicht gezahlt werden.

Das betroffene Unternehmen löste das Problem umgehend, indem es am folgenden Werktag den vollen Betrag überwies. Nach Bestätigung der Zahlung wurde der Auflieger ohne weitere Strafen freigegeben.

Obwohl solche Vollstreckungsmaßnahmen gängige Praxis sind, gibt es keine offiziellen Zahlen dazu, wie viele Speditionen 2025 wegen ausstehender Autobahnmaut ähnliche Beschlagnahmungen hinnehmen mussten.

Der Fall zeigt, wie der Zoll die Einhaltung der Mautpflicht auf deutschen Autobahnen durchsetzt. Unternehmen, die ihre Gebühren nicht fristgerecht begleichen, riskieren die sofortige Beschlagnahmung von Vermögenswerten, bis die Schulden beglichen sind. Die betroffene Spedition regelte die Angelegenheit innerhalb weniger Tage und vermeidet so längere Betriebsstörungen.

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