Gericht lehnt CDU-Politikerin Wetterichs Klage gegen Vergangenheit ab
Oswin BolanderGericht lehnt CDU-Politikerin Wetterichs Klage gegen Vergangenheit ab
Ein Gericht hat den Versuch der CDU-Politikerin Susanne Wetterich abgelehnt, die öffentliche Diskussion über ihre Vergangenheit zu unterbinden. Die 69-Jährige, die seit langem den Christdemokraten angehört, hatte argumentiert, sie sei nicht prominent genug, um einer solchen Prüfung ausgesetzt zu werden. Das Urteil fällt nach Bekanntwerden ihrer Beteiligung an einer maoistischen Studentengruppe in den 1970er-Jahren durch Historiker.
Wetterich ist seit 25 Jahren in verschiedenen Funktionen für die CDU aktiv. Seit 2019 leitet sie die Frauen-Union im Südwest-Verband der Partei. Zudem gehört sie dem Landesvorstand an und ist Abgeordnete im Landtag. Zuvor vertrat sie die Partei kurzzeitig im Bundestag.
Ihre politische Karriere folgte auf Tätigkeiten in den Medien und der Kommunalverwaltung. Von 2002 an führte sie eine Kommunikationsagentur und arbeitete zuvor beim Süddeutschen Rundfunk. Außerdem war sie Pressesprecherin des Stuttgarter Rathauses.
Der Streit begann, als Heidelberger Historiker im Rahmen ihrer Forschungen zum Radikalenbeschluss ihre Vergangenheit in der KPD(AO), einer maoistischen Hochschulgruppe, aufdeckten. Wetterich bezeichnete dies als jugendliche Verfehlung und distanzierte sich davon. Anders als der ehemalige Grünen-Politiker Winfried Kretschmann, der seine maoistische Vergangenheit offen und ohne Reue einräumt, versuchte sie, ihre Beteiligung herunterzuspielen.
Vor Gericht behauptete Wetterich, ihr fehlte die öffentliche Bekanntheit, um Kritik zu rechtfertigen. Die Richter widersprachen und urteilten, dass ihre aktuellen Ämter sie im öffentlichen Fokus hielten. Sie könne nicht kontrollieren, wie über ihre Vergangenheit diskutiert werde.
Die Entscheidung bedeutet, dass Wetterichs frühe politische Verbindungen weiterhin Teil der öffentlichen Debatte bleiben können. Sie behält ihre Positionen in der CDU und im Landtag. Der Fall zeigt, wie frühere Bindungen selbst bei langjährigen Politikern wieder aufkommen können.






